Barrierefreiheit: nicht konform

Auf dieser Seite werden unsere Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit in ganz Europa dargelegt und der Konformitätsstatus dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Standards angegeben, einschließlich derEU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet (Richtlinie (EU) 2016/2102) und dieRichtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).

Was ist digitale Barrierefreiheit?

Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf eine Reihe bewährter Verfahren – funktional, visuell, technisch und redaktionell –, die sicherstellen, dass digitale Inhalte (Websites, mobile Anwendungen, PDFs usw.) von allen genutzt werden können, auch von Menschen mit Behinderungen.

Eine barrierefreie Website ermöglicht Benutzern:

  • Passen Sie die Anzeige an (z. B. Text vergrößern, Schriftart ändern, Kontrast anpassen, Animationen deaktivieren)
  • Navigieren Sie mit unterstützenden Technologien (z. B. Bildschirmlesegeräten, Braillezeilen)
  • Nutzen Sie die Site ohne Maus (über Tastatur, Schalter oder Touchscreen)
  • Zugriff auf Video-/Audioinhalte über Untertitel oder Transkripte
  • Und mehr

Unsere Verpflichtungen

Veolia verpflichtet sich, seine digitalen Dienste – Websites (Internet, Intranet, Extranet), mobile Apps, Software und öffentlich zugängliche digitale Infrastruktur – für jedermann zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit denEU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet Und WCAG 2.1 AA-Standards.

Aktionsplan

1. Prüfung und Bewertung

  • Eine vorläufige (nicht abschließende) Prüfung wurde im Februar 2025 durchgeführt
  • Wichtige Lücken in der Zugänglichkeit wurden identifiziert und dokumentiert

2. Strategische Planung

  • Ein mehrjähriger Zugänglichkeitsplan wird auf dieser Seite veröffentlicht
  • Ziele werden kurz-, mittel- und langfristig definiert

3. Schulung und Bewusstsein

  • Eine Schulung zur Barrierefreiheit (geleitet von Idéance) ist für Webmaster, Content-Manager und technische Teams in ganz Europa geplant.
  • Für alle Ersteller digitaler Inhalte wird eine interne Sensibilisierungskampagne gestartet

4. Progressive Compliance

  • Korrekturen werden auf Grundlage der Prüfergebnisse priorisiert
  • Ein klarer Umsetzungsplan wird veröffentlicht

5. Laufende Überwachung

  • Ein regelmäßiger Überwachungsprozess wird eingerichtet
  • Regelmäßige Audits verfolgen den Fortschritt und erkennen neue Probleme

6. Kommunikation und Transparenz

  • Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wird regelmäßig aktualisiert
  • Benutzer werden über Fortschritte und Initiativen informiert

7. Technologie- und Regulierungsbeobachtung

  • Aktualisierungen der Zugänglichkeitsstandards und der europäischen Vorschriften werden überwacht
  • Unsere digitalen Plattformen werden weiterentwickelt, um den zukünftigen Barrierefreiheitsanforderungen der EU zu entsprechen.

Compliance-Status

Diese vorläufige Erklärung gilt für die Website https://www.sarpi.veolia.com/de

Ab heute ist diese Websiteteilweise konform mit WCAG 2.1 AAaufgrund bestimmter Zugänglichkeitsprobleme, die nach der im Februar 2025 durchgeführten Prüfung noch überprüft und behoben werden. Die vollständige Einhaltung hat Priorität und es werden kontinuierliche Verbesserungen vorgenommen.

Gründungsdatum

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde erstellt am19. November 2024 und zuletzt aktualisiert im Mai 2025.

Feedback und Kontakt

Wenn Sie Probleme beim Zugriff auf Inhalte oder Dienste dieser Website haben, kontaktieren Sie uns bitte:

Über unser Kontaktformular: https://www.sarpi.veolia.com/de/kontakt#no-back
Wir sind bestrebt, innerhalb 2 Woche

Rechtsmittel

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind oder das Problem weiterhin ungelöst ist:

Kontaktieren Sie die nationale Durchsetzungsstelle

Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, die die Einhaltung der Richtlinie zur Barrierefreiheit im Internet überwacht und durchsetzt.
Finden Sie Ihre nationale Kontaktstelle:
👉 https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility#monitoring

Oder wenden Sie sich an eine nationale Gleichstellungsstelle oder einen Ombudsmann

Je nach Land können Sie auch bei Ihrer nationalen Gleichstellungsstelle oder Menschenrechtsinstitution eine Beschwerde einreichen.
EU-Verzeichnis:
👉https://equineteurope.org/equality-bodies/